Neu ab 1. Januar 2009
Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften
können den auf 20 Prozent von 6.000 € verdoppelten Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung nutzen. Dieser Flyer informiert über wichtige Details für Kunden und Betriebe.
Voraussetzungen für Steuerbonus
Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen
Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs-maßnahmen.
Für den kompletten Text bitte die PDF-Datei öffnen:
Klicken Sie hier um die Datei zu öffnen