Familiensache

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Doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen


Neu ab 1. Januar 2009

Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften
können den auf 20 Prozent von 6.000 € verdoppelten Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung nutzen. Dieser Flyer informiert über wichtige Details für Kunden und Betriebe.

Voraussetzungen für Steuerbonus
Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen
Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs-maßnahmen.

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